Allgemeine Vertragsbedingungen des Genesis Gym C. Schweizer

Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen umschreiben die Rechte und Pflichten des Genesis Gym sowie deren Mitglieder. Das Reglement ist verbindlich und gilt auch für Besucher und Gäste. Das Center behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Dies wird den Mitgliedern persönlich mitgeteilt oder im Fitnesscenter ausgehängt.

Artikel 2: Mitgliedschaft und Preise

Die Mitgliedschaft und die Benutzungsrechte des Kunden sind nicht übertragbar. Mitgliederbeiträge sowie der weiteren Dienstleistungen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die jederzeit im Fitnesscenter aufliegt. Preisänderungen behält sich das Genesis Gym vor.

Artikel 3: Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann vom Genesis Gym innert 30 Tagen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Beiträge

Durch die Unterzeichnung des Mitgliedervertrages verpflichtet sich das Mitglied zur Bezahlung des vereinbarten Beitrages. Die vollständige Zahlung erfolgt innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss, ausgenommen bei Teilzahlung mit Ratenzuschlag, diese sind auf die nachfolgende Monate zu entrichten. Die Mitgliedschaftsbeiträge können vom Genesis Gym geändert werden. Die Nichtbenützung des Angebotes im Fitnesscenter berechtigt nicht zur Rückforderung des Beitrages.

Artikel 5: Ratenzahlung

Bei einer Ratenzahlung werden die Beiträge auf die nächstfolgenden Monate fällig.

Artikel 6: Rechte und Pflichten

Das Genesis Gym stellt den Mitgliedern auf deren eigenes Risiko die Einrichtungen des Fitnesscenters sowie die vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung. Das Genesis Gym ist verantwortlich für den ordnungsgemässen Betrieb des Centers, den Unterhalt der gesamten Infrastruktur und für geeignete Betreuung der Mitglieder durch qualifiziertes Personal. Das ganze Personal ist gegenüber den Mitgliedern weisungsberechtigt.

Artikel 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht die Dienstleistungen des Fitnesscenters entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaft zu nutzen. Jahres und Halbjahres Mitgliedschaften haben Anrecht auf Beaufsichtigung während des Trainings. Sie haben der gesamten Infrastruktur gegenüber Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Gegenüber anderen Mitgliedern ist Rücksicht (Körperhygiene, Lärm, Handtuch auf den Geräten) zu nehmen. Offene Getränke sind auf der Trainingsfläche verboten. Im Übrigen gilt die im Center ausgehängte Hausordnung.

Artikel 8: Haftung

Jegliche Haftung des Genesis Gym für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benützung des Centers entstehen ist ausgeschlossen. Auch für Diebstahlschäden wird die Haftung abgelehnt.

Artikel 9: Kündigung der Mitgliedschaft

Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden; erstmals jedoch per Ablauf der Vertragsdauer von 6 oder 12 Monaten. Wird der Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer nicht gekündet, werden pro Monat CHF 90.- verrechnet (bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, bzw. bis zur definitiven Kündigung).

Artikel 10: Ausschluss

Genesis Gym hat das Recht, aus wichtigen Gründen (Unsportliches Verhalten, Verstoss gegen die Hausordnung, etc.) die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

Artikel 11: Timestop

Bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft, mir Vorweisung eines Arztzeugnisses, und bei längeren
Auslandsaufenthalten(min.4 Wochen) kann ein Timestop kostenlos gemacht werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer des Timestops.

Artikel 12: Centerschliessung

Genesis Gym behält sich vor, das Center für maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr für Reinigung- oder Umbauarbeiten zu schliessen. Das Mitglied hat für diese Zeit keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Bei längeren Schliessungen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Schliessung.

Artikel 13: Auflösung oder Ablösung des Genesis Gym

Im Falle der Auflösung des Centers erhalten die Mitglieder eine anteilsmässige Rückzahlung der bereits geleisteten Mitgliederbeiträge. Bei einem Verkauf des Genesis Gym gehen Rechte und Pflichten der Mitglieder an die neue Besitzerschaft über.

Artikel 14: Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Rheinfelden.